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   OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18   

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OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18 (https://dejure.org/2018,28944)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.09.2018 - 10 LA 45/18 (https://dejure.org/2018,28944)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. September 2018 - 10 LA 45/18 (https://dejure.org/2018,28944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 14 GG; § 8 Abs 7 WaldLG ND; § 37 VwVfG
    Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung; standortgerechte Baumarten; Verhältnismäßigkeit; Waldumwandlung; Wiederbestockung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (59)

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2018 - 10 LA 21/18

    Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kostenerstattung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.07.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).

    Das ist grundsätzlich der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).

    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 26, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 53; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.06.2018 - 1 S 583/18 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 27, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 50) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 124 Rn. 28).

    Derartige Schwierigkeiten liegen insbesondere dann nicht vor, wenn sich die aufgeworfenen Rechtsfragen unschwer aus dem Gesetz (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.10.2016 - 5 ZB 16.1873 -, BeckRS 2016, 53484, und vom 14.02.2014 - 5 ZB 13.1559 -, NJW 2014, 1687, 1689 Rn. 19) oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lassen (Senatsbeschluss vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 26; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 124 Rn. 9; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124 Rn. 32; vgl. auch Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 124 Rn. 28e).

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (Senatsbeschluss vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32, und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 07.07.2015 - 1 B 18/15 -, Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 01.03.2016 - 5 BN 1.15 -, Rn. 2, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.10.1982 - 14 A 121/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18
    Die Vorgabe bestimmter Baumarten ist deshalb nicht zwingend, sofern nicht eine bestimmte örtliche Situation oder vorgesehene Zweckbestimmung des Waldes die Verwendung bestimmter Baumarten erforderlich macht (vgl. Möller, a.a.O., Rn. 45.4.12.7; Klose/Orf, a.a.O, § 9 Rn. 189, 190a; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, RdL 1984, 133, 134, NuR 1984, 245, 246; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 -, NVwZ 1990, 658 zu den Anforderungen bei einem Baugebot).

    Bei der Anordnung einer Wiederaufforstung nach einer ungenehmigten Waldumwandlung hat der Verpflichtete grundsätzlich den vorherigen Zustand der Fläche wiederherzustellen (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246).

    Enthält die Wiederaufforstungsverfügung keine konkreten Vorgaben zur Art und Weise der Durchführung, kann sich der Verpflichtete an den vormals vorhanden gewesenen Baumarten orientieren (vgl. Möller, a.a.O., Rn. 45.4.12.7; vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 01.09.1994 - 3 UE 154/90 -, juris Rn. 40 und Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.1987 - 19 B 83 A.25 -, AgrarR 1988, 141, 142, jeweils zu einer Ersatzaufforstung, und Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246) oder sonstige im konkreten Fall standortgerechte Baumarten verwenden.

    Dem Gesetzgeber kommt es "nur" auf die Wiederbestockung der Fläche mit standortgerechten Waldbäumen an, wobei der Verpflichtete sowohl hinsichtlich der Auswahl der Arten als auch bezüglich der Pflanzdichte nach den ihm als Forstwirt bekannten Regeln zu verfahren hat, die allgemein bei der Anpflanzung von Waldbäumen zu beachten sind (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246; vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 01.09.1994 - 3 UE 154/90 -, juris Rn. 41 zu einer Ersatzaufforstung und Endres, BWaldG, 2013, § 11 Rn. 21).

    Innerhalb dieses Rahmens können auch wirtschaftliche Überlegungen des Verpflichteten eine Rolle spielen (Klose/Orf, a.a.O., § 9 Rn. 185b; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246) und er kann sich insoweit auch fachlich beraten lassen (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246; VG Stade, Urteil vom 15.05.2006 - 1 A 979/05 -, juris Rn. 28).

    Die Anordnung der "bloßen" Wiederaufforstung ist zur Wahrung des Grundsatzes der Bestimmtheit ausreichend (Klose/Orf, a.a.O., § 9 Rn. 190a m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.07.1991 - 20 A 1071/90 -, S. 8, v.n.b.; i.E. so wohl auch Möller, a.a.O., Rn. 45.4.12.7; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.10.1978 - IX A 668/77 -, RdL 1979, 249, 250; VG Münster, Urteil vom 29.11.1988 - 7 K 1866/87 -, NVwZ-RR 1990, 10).

    Eine weitere Konkretisierung ist andererseits auch nicht - bei Wahrung von Art. 14 GG und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - ausgeschlossen, so können beispielhaft standortgerechte Baumarten benannt (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246; nach OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.06.1985 - 20 A 460/84 -, NuR 1985, 331, 332 ist auch die Vorgabe der Baumart und der Stückzahl zulässig; so auch Endres, a.a.O., § 9 Rn. 20 Fn. 140) oder nicht standortgerechte Baumarten ausgeschlossen werden (Klose/Orf, a.a.O., § 9 Rn. 185b, 191).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17

    Rechtmäßige Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Ausnahme einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18
    Hinsichtlich der Darlegung jedes der in § 124 Abs. 2 VwGO aufgeführten Zulassungsgründe gilt, dass in der Begründung des Zulassungsantrags im Einzelnen und unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgeführt werden muss, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt sein soll (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 3, vom 04.07.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 35, vom 27.04.2017 - 8 LA 60/17 -, Rn. 2, und vom 23.09.2015 - 4 LA 230/15 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 12.08.2010 - 10 LA 36/09 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12.07.2018 - 2 B 17.18 - juris Rn. 4, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zum Darlegungserfordernis gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 26, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 53; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.06.2018 - 1 S 583/18 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 27, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 50) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 124 Rn. 28).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32, und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 07.07.2015 - 1 B 18/15 -, Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18
    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 08.03.2018 - 7 LA 67/17 -, juris Rn. 6, vom 11.12.2017 - 2 LA 1/17 -, juris Rn. 3, vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 8, und vom 13.07.2017 - 8 LA 40/17 -, juris Rn. 10).

    Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts richten sich im Einzelnen nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, Beschluss vom 22.02.2018 - 9 B 26.17 -, juris Rn. 6, und Urteil vom 26.10.2017 - 8 C 18.16 -, juris Rn. 13; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 11).

    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 26, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 53; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.06.2018 - 1 S 583/18 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 27, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 50) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 124 Rn. 28).

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (Senatsbeschluss vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53).

  • VGH Hessen, 01.09.1994 - 3 UE 154/90

    Klageart - Anfechtung einer mit einer Rodungsgenehmigung verbundenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18
    Dementsprechend kann es ausreichend sein, dass in dem Verwaltungsakt nur das Ziel festlegt und hinsichtlich der einzusetzenden Mittel dem Adressaten die Wahl gelassen wird (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 09.03.2011 - 7 LA 50/10 -, juris Rn. 6; Hessischer VGH, Urteil vom 01.09.1994 - 3 UE 154/90 -, juris Rn. 43; vgl. dazu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.1996 - 7 B 1773/96 -, BeckRS 2015, 47696).

    Enthält die Wiederaufforstungsverfügung keine konkreten Vorgaben zur Art und Weise der Durchführung, kann sich der Verpflichtete an den vormals vorhanden gewesenen Baumarten orientieren (vgl. Möller, a.a.O., Rn. 45.4.12.7; vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 01.09.1994 - 3 UE 154/90 -, juris Rn. 40 und Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.1987 - 19 B 83 A.25 -, AgrarR 1988, 141, 142, jeweils zu einer Ersatzaufforstung, und Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246) oder sonstige im konkreten Fall standortgerechte Baumarten verwenden.

    Dem Gesetzgeber kommt es "nur" auf die Wiederbestockung der Fläche mit standortgerechten Waldbäumen an, wobei der Verpflichtete sowohl hinsichtlich der Auswahl der Arten als auch bezüglich der Pflanzdichte nach den ihm als Forstwirt bekannten Regeln zu verfahren hat, die allgemein bei der Anpflanzung von Waldbäumen zu beachten sind (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246; vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 01.09.1994 - 3 UE 154/90 -, juris Rn. 41 zu einer Ersatzaufforstung und Endres, BWaldG, 2013, § 11 Rn. 21).

    Danach bedarf es in einer Wiederaufforstungsverfügung grundsätzlich keiner konkreten Angabe der zu verwendenden Baumarten (Hessischer VGH, Urteil vom 01.09.1994 - 3 UE 154/90 -, juris Rn. 40 f. zu einer Ersatzaufforstung; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25.09.1995 - 3 L 3377/94 -, NuR 1997, 100, 101).

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 10 LA 90/16

    Betriebsgeheimnis; Fehlbetäubung; Geschäftsgeheimnis; ungünstige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.07.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).

    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 26, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 53; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.06.2018 - 1 S 583/18 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 27, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 50) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 124 Rn. 28).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 01.03.2016 - 5 BN 1.15 -, Rn. 2, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17

    Pflicht einer Versandapotheke zur Vorratshaltung nach § 15 ApBetrO; Auslegung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18
    Hinsichtlich der Darlegung jedes der in § 124 Abs. 2 VwGO aufgeführten Zulassungsgründe gilt, dass in der Begründung des Zulassungsantrags im Einzelnen und unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgeführt werden muss, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt sein soll (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 3, vom 04.07.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 35, vom 27.04.2017 - 8 LA 60/17 -, Rn. 2, und vom 23.09.2015 - 4 LA 230/15 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 12.08.2010 - 10 LA 36/09 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12.07.2018 - 2 B 17.18 - juris Rn. 4, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zum Darlegungserfordernis gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).

    Die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrunds erfordert dementsprechend eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen sollen (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 18, vom 13.07.2017 - 8 LA 40/17 -, juris Rn. 26, und vom 24.06.2009 - 4 LA 406/07 -, juris Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Entschädigungsanspruch; rückwirkende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18
    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32, und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 07.07.2015 - 1 B 18/15 -, Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18
    Wird die Ermessensausübung einer Behörde - wie bei § 8 Abs. 7 NWaldLG - durch eine Soll-Vorschrift gesteuert, hat sie - wie oben bereits ausgeführt -, wenn keine Umstände vorliegen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, grundsätzlich so zu verfahren, wie es im Gesetz bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 8 C 18.16 -, juris Rn. 29 m.w.N.; vgl. auch Beschluss vom 03.03.2016 - 7 B 44.15 -, juris Rn. 15, und Urteil vom 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, juris Rn. 21).

    Dabei liegt es auf der Hand, dass sie bei der Beurteilung, ob ein atypischer Fall vorliegt, auch prüfen muss, ob besondere Umstände vorliegen, die die Annahme eines atypischen Falls rechtfertigen können, und diese dann insoweit auch berücksichtigen müsste (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, juris Rn. 21).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18
    Das ist grundsätzlich der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32, und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 07.07.2015 - 1 B 18/15 -, Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers;

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 104/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Entschädigungsanspruch; rückwirkende

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 8 LA 40/17

    Altersrente; vorgezogene Altersrente; Alterssicherungsordnung; Ärzteversorgung;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.03.1989 - 3 L 19/89
  • VG Stade, 15.05.2006 - 1 A 979/05

    Rechtmäßigkeit einer Wiederaufforstungsanordnung aufgrund nicht genehmigter

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

  • BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16

    Tierhaltung; Schweinezucht; Schwein; Sau; Jungsau; Kastenstand; Beschaffenheit;

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2018 - 2 LA 212/17

    Rechtskrafterstreckung eines abweisenden Verpflichtungsurteils

  • BVerwG, 03.03.2016 - 7 B 44.15

    Abfallentsorgungsanlage; Reifenlager; Sicherheitsleistung; Hauptanlage;

  • BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15

    Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte

  • BVerwG, 07.07.2015 - 1 B 18.15

    Erkennbarkeit nach außen; Gesellschaft; grundsätzliche Bedeutung;

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2014 - 10 LA 48/12

    Wiedereinführung eines Pflanzenschutzmittels nach Umverpackung und (Neu

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2003 - 8 LA 166/03

    Genehmigung; Legalisierung; Umwandlungsgenehmigung; Wald; Waldumwandlung;

  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 17.18

    Annahme einer Polizeidienstuntauglichkeit nach einer Knieoperation;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2018 - 1 S 583/18

    Seelische Belastung als wichtiger Grund für eine Namensänderung

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 11 LA 237/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung;

  • OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 A 113/18

    Widerruf; Waffenbesitzkarte; Unzuverlässigkeit; Überlassung

  • BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde zu der Frage des Erfordernisses

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2018 - 7 LA 67/17

    Auslegung des Begriffs der "Gebiete der Wirtschaft" in § 36 Abs. 1 S. 1 GewO;

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 2 LA 1/17

    Doktorgrad; Entziehung; Irrtumserregung; Jahresfrist; Plagiat; Promotionsurkunde;

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 LA 164/17

    Duldungsanordnung; Durchleitung; Hochbehälter

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15

    Altersabhängige Besoldung; Altersdiskriminierung; Besoldungsdienstalter;

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2017 - 8 LA 60/17

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Studiums; Beantragung

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2016 - 4 A 466/14

    Widerruf von möglicherweise von Anfang an rechtswidrigen Verwaltungsakten;

  • VGH Bayern, 13.10.2016 - 5 ZB 16.1873

    Änderung des Familiennamens

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 3 L 161/11

    Intendiertes Ermessen bei Baunutzungsuntersagung

  • BVerwG, 03.09.2015 - 4 B 34.15

    Überprüfung der ausreichenden Bestimmtheit eines verwaltungsgerichtlichen

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 4 LA 230/15

    Äquivalenzprinzip; Beherbergungsstätte; Ferienwohnung; Kleingarten;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1985 - 20 A 460/84
  • VGH Bayern, 14.02.2014 - 5 ZB 13.1559

    Akteneinsicht im Petitionsverfahren beim Bayerischen Landtag

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2014 - 10 LC 85/12

    Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses über die Erneuerung einer Fahrbahndecke

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 7 LA 50/10

    Abfallrechtliche Zulässigkeit von nur das Ziel festlegenden Verwaltungsakten;

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 10 LA 36/08

    Fahrlässiges Verschulden als offensichtlicher Irrtum bei der Festsetzung von

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 10 LA 36/09

    Anspruch auf Widerruf einer Erklärung eines Bürgermeisters in seiner

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2009 - 4 LA 406/07

    Nachweises sämtlicher Befreiungsvoraussetzungen durch Vorlage von Bescheiden als

  • VG Münster, 29.11.1988 - 7 K 1866/87
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90

    Gaststättenerlaubnis, Auflage, schädliche Umwelteinwirkungen, Lärmschutz für zu

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 59/07

    Wiederaufforstungsverfügung nach Entfernung des vorhandenen Waldbestandes durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1996 - 7 B 1773/96

    Ordnungsverfügung; Bauliche Maßnahmen; Mittel; Ziel; Schallschutzmaßnahmen

  • OVG Niedersachsen, 25.09.1995 - 3 L 3377/94

    Voraussetzungen für Waldumwandlungsgenehmigung; Existenzsicherung; Waldanteil;

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 2690/96

    Ungenehmigte Waldumwandlung; Wiederaufforstung; Verpflichteter; Rechtsnachfolger

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

  • VGH Bayern, 19.02.1987 - 13 A 87.00613
  • VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 792/20

    "Durchwachsen"; Austausch der Rechtsgrundlage; Bestimmtheit; Erledigung;

    Liegen, wie hier, keine Umstände vor, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, so bedeutet das "Soll" ein "Muss" (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04. September 2018 - 10 LA 45/18 -, Rn. 25, juris).

    Es ist auch nicht zu unbestimmt, dass dem Kläger die Wiederaufforstung mit " standortgerechten, heimischen Pflanzenarten " aufgegeben wurde, ohne diese konkret zu benennen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04. September 2018 - 10 LA 45/18 -, Rn. 11 ff., juris).

    Liegen keine Umstände vor, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, so bedeutet das "Soll" ein "Muss" (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04. September 2018 - 10 LA 45/18 -, Rn. 25, juris).

    Standortgerechte Baumarten umfassen unter Berücksichtigung des § 5 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG einen hinreichenden Anteil standortheimischer Waldbäume (vgl. Möller, Umweltrecht und Landnutzungsrecht, 6. Auflage, 2016, Ziffer 45.6.5; Nds. OVG, Beschluss vom 04. September 2018 - 10 LA 45/18 -, Rn. 14, juris).

  • VG Lüneburg, 30.04.2021 - 2 A 219/19

    Baugebiet; Bebauungsplan; unbeplanter Innenbereich; Waldumwanlung

    Liegen keine Umstände vor, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, so bedeutet das "Soll" ein "Muss" (BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18.16 -, juris Rn. 29; Nds. OVG, Beschl. v. 4.9.2018 - 10 LA 45/18 -, juris Rn. 25; Nds. OVG Beschl. v. 6.6.2013 - 4 LA 120/12 -, n. v.).

    Wie tiefgreifend diese Prüfung sein muss und welche Anforderungen an die Begründung einer solchen Entscheidung zu stellen sind, ist ebenfalls eine Frage des Einzelfalls (Nds. OVG, Beschl. v. 4.9.2018 - 10 LA 45/18 -, juris Rn. 44).

  • VG Ansbach, 29.02.2024 - AN 3 K 23.392

    Baurecht, Bauaufsichtliche Anordnung zur Sicherung einer einsturzgefährdete

    Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts ist dabei durch Auslegung aus der Sicht eines objektiven Empfängers zu bestimmen, ausgehend von den verfügenden Teilen des Bescheids, seiner Begründung und erforderlichenfalls weiteren Begleitumständen (BVerwG, B.v. 8.11.2016 - 3 B 11.16 - juris Rn. 36; B.v. 22.2.2018 - 9 B 26.17 - BeckRS 2018, 3987 Rn. 6; HessVGH, U.v. 1.9.1994 - 3 UE 154/90 - BeckRS 1994, 11113 Rn. 28); auch ist eine etwaige Sachkunde des adressierten Fachkreises zu berücksichtigen (BVerwG, U.v. 26.10.2017 - 8 C 18.16 - juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 4.9.2018 - 10 LA 45/18 - BeckRS 2018, 22205 Rn. 12).

    Dementsprechend kann es ausreichend sein, dass in dem Verwaltungsakt nur das Ziel festgelegt und hinsichtlich der einzusetzenden Mittel dem Adressaten die Wahl gelassen wird (NdsOVG, B.v. 4.9.2018 - 10 LA 45/18 - BeckRS 2018, 22205 Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18

    Klage auf Aufhebung der Anordnung einer Wiederaufforstung; Parkanlage im Sinne

    Da demnach die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 4 NWaldLG jedenfalls nicht vorliegen und es sich bei dieser Fläche um Wald im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 NWaldLG gehandelt hat, kann auch von einem - wie der Kläger jedoch meint - bei einer Abwägung zu berücksichtigenden fehlenden öffentlichen Interesse an der Nutzung des Areals mangels Vorhandenseins eines Waldes keine Rede sein, zumal die Behörde nach § 8 Abs. 7 NWaldLG bei einer ungenehmigten Waldumwandlung die Wiederaufforstung anzuordnen hat, wenn - wie hier - kein atypischer Fall vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 04.09.2018 - 10 LA 45/18 -, juris Rn. 25), eine Interessenabwägung in einer solchen Konstellation also gerade nicht stattfindet.
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 50/18

    Voraussetzungen der nachträglichen Genehmigung einer Waldumwandlung; Abweichen

    Unabhängig davon würde die vom Kläger begehrte nachträgliche Genehmigung nach § 8 Abs. 7 letzter Halbsatz i.V.m. Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 NWaldLG - gegenüber einer Genehmigung einer Waldumwandlung nach § 8 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 NWaldLG im Vorhinein - zusätzlich voraussetzen, dass überhaupt ein atypischer Fall vorliegt, der ausnahmsweise ein Abweichen von der Regel einer Anordnung der Wiederaufforstung zulässt, da die Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung an die "Soll"-Versagung des § 8 Abs. 7 NWaldLG angefügt ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 04.09.2018 - 10 LA 45/18 -, juris Rn. 25; Möller, a.a.O., Rn. 45.4.12.9).
  • VG Freiburg, 08.12.2020 - 3 K 5482/18

    Wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstau der Donau an einer Wehranlage

    Im Übrigen ist es zulässig, dass in Ziffer 5.2.7 lediglich ein bestimmtes Ziel - Rückbau der Wehrklappen mit der vollständigen Herstellung der Durchgängigkeit - festgelegt und der Klägerin als Adressatin die Auswahl des konkreten Mittels zur Erreichung des Ziels überlassen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.11.2016 - 3 B 11.16 -, juris Rn. 36 sowie Urteile vom 05.11.1968 - I C 29.67 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.09.2018 - 10 LA 45/18 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.04.1981 - 10 S 2129/80 -, VBlBW 1982, 97; Tiedemann, in: BeckOK, VwVfG, Stand 01.10.2020, § 37 Rn. 23; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 37 Rn. 16).
  • VG Würzburg, 19.06.2023 - W 3 S 23.360

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs, Anordnungen nach dem

    Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts ist dabei durch Auslegung aus der Sicht eines objektiven Empfängers zu bestimmen, ausgehend von den verfügenden Teilen des Bescheids, seiner Begründung und erforderlichenfalls weiteren Begleitumständen (BVerwG, B.v. 8.11.2016 - 3 B 11.16 - juris Rn. 36; B.v. 22.2.2018 - 9 B 26.17 - BeckRS 2018, 3987 Rn. 6; HessVGH, U.v. 1.9.1994 - 3 UE 154/90 - BeckRS 1994, 11113 Rn. 28); auch ist eine etwaige Sachkunde des adressierten Fachkreises zu berücksichtigen (BVerwG, U.v. 26.10.2017 - 8 C 18.16 - juris Rn. 14; OVG Niedersachsen, B.v. 4.9.2018 - 10 LA 45/18 - BeckRS 2018, 22205 Rn. 12).

    Dementsprechend kann es ausreichend sein, dass in dem Verwaltungsakt nur das Ziel festlegt und hinsichtlich der einzusetzenden Mittel dem Adressaten die Wahl gelassen wird (OVG Niedersachsen, B.v. 4.9.2018 - 10 LA 45/18 - BeckRS 2018, 22205 Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22

    Erstaufforstung; Schmuckreisig; Waldbegriff; Waldeigenschaft;

    Zur Frage der Bestimmtheit einer Wiederaufforstungsanordnung hat der Senat in seinem Beschluss vom 4. September 2018 (- 10 LA 45/18 -, juris Rn. 15 f.) grundsätzlich ausgeführt:.
  • VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18

    Unbillige Härte im Zusammenhang mit der Schließung einer Gaststätte; keine

    Dementsprechend kann es ausreichend sein, dass in dem Verwaltungsakt nur das Ziel festgelegt und hinsichtlich der einzusetzenden Mittel dem Adressaten die Wahl gelassen wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.03.2011 - 7 LA 50/10 - in juris Rn. 6; Beschl. v. 04.09.2018 - 10 LA 45/18 - in juris Rn. 12 und Beschl. v. 04.06.2019 - 8 ME 39/19 - in juris Rn. 39).
  • VG München, 23.06.2020 - M 1 K 17.3953

    Bestimmtheit der Beseitigungsanordnung für Grenzbau

    Die Festlegung eines Finalprogramms (hier: Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 BayBO) ist in Verwaltungsakten möglich und stellt keinen Mangel hinreichender Bestimmtheit dar (vgl. NdsOVG, B.v. 4.9.2018 - 10 LA 45/18 - NuR 2019, 127).
  • VG Magdeburg, 31.01.2024 - 3 A 287/20

    Wiederaufforstung von Waldflächen

  • VG Hamburg, 01.02.2023 - 21 K 878/20

    Erfolglose Klage einer Schaustellerin gegen die Anordnung von

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